Polizeiverordnung
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Über die Polizeiverordnung
Am 27. Januar 2012 trat in Görlitz erneut eine Polizeiverordnung in Kraft. In 6 Abschnitten regelt der Verordnungstext
- Umweltschädliches Verhalten( Plakatieren,Beschriften,Besprühen,Tierhaltung und Taubenfütterungsverbot),
- den Schutz vor Lärmbelästigungen,
- weitere Öffentliche Beeinträchtigungen(Schnee & Eis, offene Feuer, Grillen, Verhalten auf öffentlichen Plätzen) sowie
- das Anbringen von Hausnummern.
Seit 1. Mai 2016 gibt es kleinere Änderungen, welche das Mitführen von Hunden, das Abbrennen offener Feuer und das Grillen konkretisieren.[1]